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Das ist ein sehr kritischer Fehler, der gegen die Grundsätze der ordentlichen Buchführung GOB nach HGB verstößt!!
E-Rechnungen in nicht-strukturierten Formaten (z.B. nur PDF) sind bis Ende 2026 noch zulässig, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt!
Da wir auch öffentliche Institutionen wie Kommunen, Stadtwerke oder Hochschulen haben, sind wir auf die Funktionalität der eingebetteten E-Rechnung mit allen Konsequenzen angewiesen.
Es wäre daher mehr als wichtig, diesen Fehler asap zu beheben!
Spannend ist, dass die ersten Meldungen schon aus Februar stammen und sich bei Shopware scheinbar niemand der Dringlichkeit bewusst ist.